Artikel 1: Vertragsanmeldung und abscchluss

1. Der Reisevertrag erfüllt sich am Bestätigungsdatum für eine Reise, nachdem Sie sich per Brief (Datum des Stempels), Fax, E-Mail oder Telefon registriert haben. Bei der Registrierung (Bestätigung) werden alle persönlichen Daten der Reisenden übermittelt.

2. 48 Stunden nach Anmeldung (Bestätigung) für eine Reise kann der Reisevereinbarung nur nach dem Artikel 5 dieser Reisebedingungen stoniert werden.

3. Ein Reisender, der eine Reisevereinbarung für mehrere Personen abschließt, ist persönlich für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen verantwortlich.

4. Bei der Anmeldung muss der Reisende Mora-Travel S.A.R.L. (GmbH) bekannt gemacht alle persönlichen Situationen von ihm / ihr sowie der Personen, für die er / sie die Reisevereinbarung abschließt, die für die Reise von Bedeutung sein können (z. B. Alter, Behinderungen, Krankheiten, Vegetarier usw.). .)

Artikel 2: Das Reiseangebot

1. Das Reiseangebot von Mora-Travel S.A.R.L. besteht aus den in der Reisebeschreibung genannten Routen, Übernachtungen, Mahlzeiten, Ausflügen und dem Reiseleiter und möglicherweise Ihrem internationalen Flug. Fehler, die in den Broschüren oder auf der Website auftreten, ist nicht Mora-Travel S.A.R.L in keiner Weise daran gebunden.

2. In dem Fall der Reisende vor Ort seinen Reisevereinbarung (oder einen Teil), den er abgeschlossen hat, ändern möchte, muss er dies schriftlich an den Reiseleiter tun. Darüber hinaus übernimmt er / sie alle zusätzlichen Kosten, die mit der Änderung verbunden sind.

Artikel 3: Bezahlung

1. Zum Zeitpunkt des Reisevertrags verpflichtet sich der Reisende, den Preis der Reise zu zahlen, der in der E-Mail, dem Fax, der Broschüre oder per Telefon von Mora-Travel S.A.R.L.

2. Der Reisende bezahlt eine Anzahlung 25% des pro Person zu zahlenden Gesamtbetrags nach Erhalt der Rechnung (per Post, Fax oder E-Mail). Der Restbetrag muss spätestens 56 Tage vor Reiseantritt vollständig bezahlt sein.

3. Bei verspäteter Anmeldung, dh. weniger als 56 Tage vor dem Abreisetag müssen alle nach Erhalt der Rechnung und per Rücksendung der Email bezahlt werden.

4. Im Falle einer verspäteten Zahlung und nachdem der Reisende informiert wurde, kann Mora-Travel S.A.R.L. den Reisevertrag brechen. Vertragsverletzung der Reise nach Zahlungsverzug (oder Nichtzahlung) wird als Stornierung der Kunden behandelt, siehe Artikel 5 dieser Reisebedingungen.

Artikel 4: Preis

1. Die angegebenen Preise beinhalten nur die in den Broschüren oder E-Mails von Mora-Travel S.A.R.L.

2. Der Betrag der Reise basiert auf den Preisen von Hotels, Transportmitteln, Preisen in verschiedenen Währungen, Kraftstoffpreisen, Steuern und Abgaben wie Mora-Travel S.A.R.L. bewertete sie am 1. März des Jahres, in dem Sie Ihre Anmeldung gemacht haben.

Artikel 5: Änderungen und Stornierung durch den Reisenden

1. Der Reisende kann bis 30 Tage vor seinem Abreisetag Änderungen seines Reisevertrags beantragen. Im Falle einer Änderung des Abreisedatums oder des Ortes (Reiseroute) kann Mora-Travel S.A.R.L. wird alles Notwendige tun, um die Änderung zu berücksichtigen, ohne dass er verpflichtet ist00. Jede Änderung kostet 15 Euro pro Person, möglicherweise erhöht durch zusätzliche Kosten, die mit der Änderung verbunden sind.

2. Der Reisende muss die Stornierung seiner Reise immer schriftlich bestätigen. Das Datum des Stempels, des Faxes oder der E-Mail gilt als Stornierungsdatum. Im Falle einer Stornierung muss der Reisende 15% des Pauschalpreises an Mora-Travel S.A.R.L . bis zu 60 Tage vor dem Abreisetag; 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 30% des Pauschalpreises; 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Pauschalpreises; 14 bis 8 Tage vor dem Abreisetag 75% des Pauschalpreises, von 7 Tagen bis zum Abreisetag die Gesamtebetrag des Pauschalpreises.

3. ANMERKUNG Im Falle einer frühzeitigen Anmeldung, die für viele Reisen empfehlenswert ist, kann der Reisende bis zu 3 Monate vor dem Abreisetag kostenlos stornieren.

4. Wenn der Reisende seine Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig beenden muss, kann Mora-Travel S.A.R.L. nicht ihn den Preis der Einigung erstatten. Nicht genutzte

Leistungen werden jedoch entsprechend den Möglichkeiten erstattet, sofern diese nicht berücksichtigt werden.

Artikel 6: Änderungen und Stornierung Mora-Travel S.A.R.L.

1. Mora-Travel S.A.R.L. hat das Recht, den Reisevertrag bei höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, extremen Wetterbedingungen, Mangel, Streiks, politischer Instabilität oder auf andere Weise, innerhalb von weniger als 30 Tagen vor dem Abreisetag zu ändern oder zu stonieren. In diesen Fällen hat Mora-Travel S.A.R.L. nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die den Reisenden betreffen.

Es liegt in an Mora-Travel S.A.R.L. die größten Anstrengung zu unternehmen, um die negativen Folgen für den Reisenden so gering wie möglich zu halten.Die Änderungen können sich auf die Transportunternehmen, die Reiseroute, die Art des Transports, die Unterkunft, den Zeitplan, die Abfahrts- und Ankunftsorte usw. beziehen. Die Reise kann sogar früher enden. Aus den oben genannten Gründen kann der Reisende keine Forderungen von Mora-Travel S.A.R.L. keine Forderungen verlangen, ausser im Falle einer Einschränkung der Reise wegen Frachtführer, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

2. Alle in diesem Artikel genannten Änderungen des Reisevertrags und die Umstände, die diese Änderungen verursacht haben, werden dem Reisenden so bald wie möglich mitgeteilt.

Artikel 7: Dauer der Reise und Reiseprogramm

1. Die Dauer der Reise wird in vollen Tagen angegeben. Der Tag der An- und Abreise gilt als ganze Tage. Der Reisende erhält spätestens 7 Tage vor seiner Abreise die Informationen über die Daten und die Endzeiten seiner Ankunft und seiner Abreise, wenn es sich bei Mora-Travel um Flugtickets kümmern.

2. Die Dauer der Reise kann sich ändern, wenn sich beispielsweise der Flugplan oder die Fluggesellschaft ändert. Mora-Travel S.A.R.L. bürgt nicht für die zusätzlichen Kosten oder die Unannehmlichkeiten, die dies für den Reisenden verursachen kann. Dies gilt auch, wenn Flüge storniert werden. Es liegt in an Mora-Travel S.A.R.L. alles zu tun, um die beste Lösung für den Reisenden zu finden.

3. Während einer Pauschalreise können unvorhergesehene Änderungen (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleister, Fahrpläne usw.) auftreten. Mora-Travel S.A.R.L. bemüht

sich in einem solchen Fall , einen gleichwertigen Ersatz für den Reisenden zu finden. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung für entgangenen Lohn usw. Mora-Travel S.A.R.L. wird dem Reisenden die Differenz zwischen dem niedrigeren und dem in unseren Dienstleistungen beschriebenen Wert erstatten.

4. In bestimmten Fällen (z. B. “Überbuchung” vom Hotel) Mora-Travel S.A.R.L. behält sich das Recht vor, den Reisenden in einem anderen Hotel derselben Kategorie unterzubringen.

Artikel 8: Gepäck, Reisepass, Visa und Impfstoffe

1. Der Reisende ist allein dafür verantwortlich, im Besitz der für seine Reise nach Madagaskar erforderlichen Dokumente zu sein – normalerweise ein Reisepass (gültig mindestens 6 Monate nach dem Datum der Rückgabe) sowie das Visum für Madagaskar. Der Reisende ist verpflichtet, eine Reise- und Unfallversicherung abzuschließen und während der Reise Belege mitzubringen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle korrekten Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten, Visa und Impfstoffen zu erhalten, und kann sich nicht auf die von Mora-Travel S.A.R.L. Mora-Travel S.A.R.L. übernimmt keine Verantwortung für Mängel an Reisedokumenten (mit Ausnahme von Mora-Travel S.A.R.L. ausgestellten Dokumenten), Impfungen, Verspätung des Reisenden für den Flug usw.

2. Grundsätzlich sendet Mora-Travel S.A.R.L. die Flugtickets spätestens 7 Tage vor dem Abflugdatum an den Reisenden.

3. In besonderen Fällen werden dem Reisenden am Abflughafen Flugtickets gegeben. Spätestens 7 Tage vor Ihrer Abreise hat Mora-Travel S.A.R.L. dem Reisenden schriftlich die genaue Zeit und den genauen Ort mitteilt.

4. Falls der Reisende 7 Tage vor Abflug keine Flugtickets und / oder Reiseinformationen erhalten hat, muss er sich an Mora-Travel S.A.R.L. spätestens 5 Tage vor Abflug melden.

5. Mora-Travel S.A.R.L. bürgt nicht für Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Geld / Schecks oder Reisedokumenten.

Artikel 9: “No-show”

1. Wenn der Reisende nicht erscheint oder zu spät kommt, wenn der Flug abfliegt oder zu Beginn der Reise, wird ihn keine Erstattung gewährt.

2. Wenn der Rückflug verpasst, muss er auf eigene Kosten eine Alternative reservieren.

Artikel 10: Verantwortung Mora-Travel S.A.R.L.

1. Mora-Travel S.A.R.L. ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Reisevertrag. Unter diesen Verpflichtungen zählt auch Mora-Travel S.A.R.L. die Erwartungen, die sich die Reisenden dank der Publikationen und des Informationsaustauschs in die richtige Richtung mit Mora-Travel S.A.R.L. gebildet haben.Alles muss auf der in Madagaskar möglichen Organisationsebene relativiert werden.

2. Mora-Travel S.A.R.L. haftet nicht für Schäden, die durch Fehler bei der Durchführung des Reisevertragsprogramms und durch vom Kunden verursachte Umstände wie schlechter Gesundheitzustad verursacht wurden. Mora-Travel S.A.R.L. fungiert als Garant für die Handlungen dieser Reisebegleiter, kann jedoch nicht für die Handlungen und Einflüsse Dritter verantwortlich gemacht werden, die nicht im Reisevertrag erwähnt sind. Mora-Travel S.A.R.L. garantiert nicht den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl des Besitzes des Reisenden in dem von Mora-Travel S.A.R.L. gemieteten Transportmittel, den gemieteten Zimmern usw.

3. Die Verantwortung von Mora-Travel S.A.R.L. gilt nicht für alle Fälle, die durch eine Reise- und Stornoversicherung abgedeckt sind.

4. Die Verantwortung von Mora-Travel S.A.R.L. für Schäden, die auf mangelnde Freude an der Reise zurückzuführen sind, darf die Pauschale pro Person der Reise nicht überschritten werden.

5. Die Verantwortung von Mora-Travel S.A.R.L. im Falle eines physischen Schadens oder Todes darf die doppelte Pauschale pro Person der Reise nicht überschritten werden.

Artikel 11: Verantwortung der Reisende

1. Der Reisende ist verpflichtet, alle Ratschläge zu befolgen, um einen reibungslosen Ablauf der Reise seitens Mora-Travel S.A.R.L., seiner Vertreter sowie dieser Reiseführer zu gewährleisten. Der Reisende ist selbst für den Schaden verantwortlich, der durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise entsteht

2. Falls der Reisende solche Beschwerden oder Belastungen verursacht, die die Durchführung der Reise erschweren, kann der Reiseveranstalter oder der Reiseleiter ihn für den Rest der Reise ausschließen. Wenn und soweit möglich, das Unbehagen

und die Belastung dem Reisenden zugeschrieben werden können, gehen die damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.

3. Die Verantwortung von Mora-Travel S.A.R.L. für die Hilfe und Unterstützung von Reisenden in Not wird aufgehoben, wenn man sich nicht auf die Hilfe einer SOS-Zentrale beziehen kann, die normalerweise in die Reise- und Gepäckversicherung einbezogen ist. Aus diesem Grund verpflichtet Mora-Travel S.A.R.L. ihre Reisenden, eine Reise- und Unfallversicherung für die Risiken abzuschließen, die normalerweise von dieser Art von Versicherung abgedeckt werden.

Artikel 12: Beschwerden

Der Reisende legt eine Beschwerde schriftlich und an dem Ort ein, an dem die Beschwerde so schnell wie möglich erfolgt ist.

Zunächst meldet der Reisende sich den Reiseführer so schnell wie möglich schriftlich oder schriftlich per Fax, E-Mail oder Telefon an Mora-Travel S.A.R.L. in Antananarivo. Falls die Beschwerde nicht gelöst werden kann, kann der Reisende eine Beschwerde erneut schriftlich und mit Gründen spätestens 30 Tage nach Ihrem Rückkehr von der Reise nach Mora-Travel S.A.R.L. in Antananarivo.

1. Mora-Travel S.A.R.L. wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang der Beschwerde, schriftlich antworten.

2. Wenn die Beschwerde nicht gütlich beigelegt werden, kann der Reisende spätestens 60 Tage nach Eingang der schriftlichen Antwort bei Mora-Travel SARL (schriftlich) an das zuständige Gericht des Antananarivo.

Artikel 13: Zinsen und Gebühren

1 Der Reisende, der seine finanziellen Verpflichtungen nicht gegenüber Mora-Travel S.A.R.L. innerhalb der vorgegebenen Zeit und gemäß Artikel 3.4. erfüllt, muss Zinsen in Höhe von 1% pro Monat (ein begonnener Monat gilt als voller Monat)

2 Dann muss der Reisende alle rechtlichen und außergerichtlichen Kosten erstatten, die die verspätete Einziehung belasten, sowie die Kosten des Beraters von Mora-Travel S.A.R.L.